Landgericht Köln verurteilt das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Schadensersatzzahlung an ein Scientology MitgliedThere are no translations available.
Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10) stellte nun das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4.400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig. Scientology Kirche Bayern gewinnt Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in AnsbachThere are no translations available.
Der Rechtsstreit betrifft im wesentlichen die Frage, ob hauptamtliche aktive Mitglieder der Scientology Kirche "Arbeitnehmer" und ihre innerkirchlichen Positionen “Stellen” im Sinne des Schwerbehindertenrechts darstellen. Wäre das der Fall, müßte die Scientology Kirche Bayern e.V. für die Nichteinstellung einer bestimmten Anzahl von Schwerbehinderten eine Ausgleichszahlung an den Staat abführen. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 EUR. Natürlich sind in der Scientology Kirche Bayern e.V. auch Schwerbehinderte als Mitglied ihrer Gemeinschaft tätig. Denn nach der Vereinssatzung können nur Mitglieder für die Gemeinschaft aktiv tätig werden. Sie decken ihren Lebensunterhalt in der Regel durch außerkirchliche Tätigkeiten ab. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte in erster Instanz mit Urteil vom 2.12.2010 entschieden, dass der Behördenbescheid in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 aufzuheben ist. Denn die aktiven Mitglieder der Scientology Gemeinde Bayerns bildeten kein Arbeitsverhältnis mit ihrer Religionsgemeinschaft, sondern leisteten als aktive Mitglieder aufgrund ihrer ideellen Motivation ihren satzungsgemäßen Vereinsbeitrag zur Förderung ihrer Religion. Es hatte sich insofern einem früheren rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts Nürnberg aus dem Jahre 2000 angeschlossen. |















