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Scientology Kirche Bayern gewinnt Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach

Organisation & Finanzen - Gerichtsentscheidungen

Das Gebäude der Scientology Kirche Bayern e.V. in München; Foto: Copyright (c) 2011 Scientology Kirche Deutschland e.V. Alle Rechte vorbehalten.28.7.2011 In einem seit über 15 Jahren währenden Konflikt mit dem Freistaat Bayern zur Frage der Zahlung von Schwerbehindertenabgaben seitens der Scientology Kirche Bayern e.V. hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Freistaates Bayern gegen ein vom Verwaltungsgericht Ansbach erlassenes Urteil vom Dezember 2010 zurückgewiesen und dem Freistaat die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Der Rechtsstreit betrifft im wesentlichen die Frage, ob hauptamtliche aktive Mitglieder der Scientology Kirche "Arbeitnehmer" und ihre innerkirchlichen Positionen “Stellen” im Sinne des Schwerbehindertenrechts darstellen. Wäre das der Fall, müßte die Scientology Kirche Bayern e.V. für die Nichteinstellung einer bestimmten Anzahl von Schwerbehinderten eine Ausgleichszahlung an den Staat abführen. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 EUR.

Natürlich sind in der Scientology Kirche Bayern e.V. auch Schwerbehinderte als Mitglied ihrer Gemeinschaft tätig. Denn nach der Vereinssatzung können nur Mitglieder für die Gemeinschaft aktiv tätig werden. Sie decken ihren Lebensunterhalt in der Regel durch außerkirchliche Tätigkeiten ab.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte in erster Instanz mit Urteil vom 2.12.2010 entschieden, dass der Behördenbescheid in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 aufzuheben ist. Denn die aktiven Mitglieder der Scientology Gemeinde Bayerns bildeten kein Arbeitsverhältnis mit ihrer Religionsgemeinschaft, sondern leisteten als aktive Mitglieder aufgrund ihrer ideellen Motivation ihren satzungsgemäßen Vereinsbeitrag zur Förderung ihrer Religion. Es hatte sich insofern einem früheren rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts Nürnberg aus dem Jahre 2000 angeschlossen.

Der Freistaat Bayern legte dagegen Berufung ein, die nun mit Urteil vom 27.7.2011 zurückgewiesen wurde. Eine ausführliche Begründung folgt noch.

Die Scientology Kirche Bayern e.V. zeigte sich erfreut über dieses Ergebnis und hofft, dass damit ein langjähriger Konflikt sein Ende gefunden hat.

Die Scientology Kirche betreut in ganz Bayern etwa 2500 Scientologen. Sie setzt sich aufgrund ihres religiösen Selbstverständnisses auch intensiv für Drogenprävention, die Förderung der Menschenrechte und moralischer Werte sowie für andere humanitäre Projekte ein, die sie um ihrer selbst Willen tätigt und als originären Teil ihrer Religionsausübung begreift.

 

Pressemitteilungen

Die Scientology Kirche Bayern e.V. setzt sich gegen die Bundesanstalt für Arbeit vor dem Sozialgericht Nürnberg durch 09.02.2000

Scientology Kirche Bayern e.V. unterhält keine „Arbeitsstellen“ – Mitglieder werden vorrangig aufgrund ihrer religiösen Motivation tätig 03.12.2010

 

Für weitere Informationen: Jürg Stettler Scientology Kirche Deutschland e.V.  Tel.: 089 278 177 32

oder die Pressestelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes