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Landgericht Köln verurteilt das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Schadensersatzzahlung an ein Scientology Mitglied

Gerichtsentscheidungen - Scientology Kirche

Landgericht Köln verurteilt das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Schadensersatzzahlung an ein Scientology Mitglied; Foto: Copyright (c) Gina Sanders - Fotolia.com15.08.2011 Ein beruflich selbständiger Unternehmer war beauftragt worden, im Rahmen der Fifa Fußballweltmeisterschaft 2006 die Beschallungsanlagen für ein Stadion zu installieren. Für die dort tätigen Unternehmer wurde ein so genanntes Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens übermittelte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem BKA ein negatives Votum, weil der Unternehmer Scientologe sei. Daraufhin musste dem Unternehmer der Auftrag entzogen werden. Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07).

Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10) stellte nun das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4.400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.

Es ist nicht das erste Mal, dass die VS-Behörden versucht haben, Mitglieder der Scientology Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesem rechtswidrigem Treiben entgegengetreten sind.

Für weitere Informationen: Jürg Stettler unter der Telefonnummer 089/27 81 77 32 oder Richard Eisenböck unter der Telefonnummer 089/27 81 77 33

 

Presseschau zum Thema

Verfassungsschutz haftet, sueddeutsche.de, 28. September 2011

Schadensersatz für Scientology-Mitglied, ksta.de (Kölner-Stadt-Anzeiger), 28. September 2011